BCT-Touristik

Laos Reisen

Laos Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Für Ausländer bestehen in Laos- von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen- keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen.

Die Demokratische Volksrepublik Laos ist seit der Revolution von 1975 ein sozialistisch geprägter Einparteienstaat. Die Bevölkerung von etwa 6 Millionen (2008) ist aus vielen Ethnien (offiziell 49) zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien (etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster).

Laos ist ein armes Entwicklungsland im Herzen Indochinas ohne eigenen Zugang zum Meer.

Geld / Kreditkarten

Laotische Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) bei verschiedenen Banken in Vientiane während der üblichen Öffnungszeiten, Montags bis Freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, hinzu kommen die Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten irgendeine Form der Blitzüberweisung an. Zusätzliche Informationen sind unter www.westernunion.com und www.moneygram.com abrufbar.

An vereinzelten Geldautomaten kann auch mit EC-Karte (auf das Cirrus-Zeichen achten) Bargeld beschafft werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt zwischen 70.000 und 2.000.000 Kip.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.